EuGH & Rx-Boni

Papierknäuel von condesign (CC0 Public Domain)
Papierknäuel von condesign (CC0 Public Domain)

Die Apotheken-Welt steht Kopf: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ausländischen Versandhandelsapotheken das Recht zugesprochen, auf rezeptpflichtige Arzneimittel Rabatte zu gewähren. Fieberhaft suchen Politik und Branchenverbände wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) jetzt nach Konzepten, um die lokalen deutschen Apotheken im Konkurrenzkampf mit DocMorris, Shopapotheke und Co. stärken zu können.

Rx-Versandverbot

Direkt nach dem Urteil in Brüssel wurde der Ruf nach einem generellen Versandverbot für Rx-Medikamente laut. Neben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unterstützen jedoch kaum weitere Politiker diesen Vorschlag. SPD und Grüne distanzieren sich deutlich und auch aus den eigenen Reihen bekommt Gröhe Gegenwind. Den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-arznei-heil-und-hilfsmittel/zugang-zu-arzneimitteln.html verbieten zu wollen, scheint im Zeitalter der Digitalisierung und des Internets nicht umsetzbar. Doch welche Alternativen bieten sich der Politik, um eine Alternative auf den Weg zu bringen und den deutschen Apotheken Wettbewerbsvorteile zu verschaffen?

Niederlassungshonorar

Ein Möglichkeit wäre die Einführung von Niederlassungshonoraren. Nach diesem Prinzip bekommen Inhaber eine finanzielle Vergütung für die Existenz ihrer Apotheke. In Großbritannien werden beispielsweise pro Jahr ca. 270 Millionen Pfund an alle Apotheken ausgeschüttet, die monatlich mehr als 2500 Rezepte bearbeiten. In Deutschland würde das Modell kaum funktionieren: Politisch wäre es nur schwer durchsetzbar, wenn Apotheker einen Anspruch auf eine Zahlung hätten, sobald sie ein Geschäft eröffnen würden. Das stünde im Widerspruch zur generellen Niederlassungsfreiheit in Deutschland.

Beratungshonorare

Die ABDA https://www.abda.de kämpft seit Jahren für neue Vergütungsformen, um beispielsweise die Lieferung von Dauerrezepten oder die Annahme von elektronischen Rezepten zu belohnen. Da ausländische Versandhändler solche Leistungen ebenfalls erbringen können, wäre dieser Plan wohl nicht zielführend, um Kunden in die Apotheke vor Ort zurückzulotsen.

Notdienstpauschale

Der Notdienst http://www.apotheken.de/notdienste/ scheint auf den ersten Blick ein guter Hebel zu sein, um die Apotheken zu stärken. Doch man sollte ihn nicht überstrapazieren. Auf dem Land gibt es so was wie einen Notdienst nicht – hier werden nur erweiterte Bereitschaftszeiten angeboten, die nicht angerechnet werden können. Steigert man die Honorare für den Nachtdienst also weiter, treibt das mit Sicherheit einen Keil zwischen städtische und ländliche Apotheken. Außerdem weckt eine hohe Notdienstpauschale Begehrlichkeiten bei den Krankenhäusern. Sie zapfen durch ihre Ambulanzen bereits den Geldtopf der niedergelassenen Ärzte an und eine Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Arzneimittelversorgung wäre ein unkalkulierbares Risiko.

Rezepturvergütung

Rezepturen können nur von den lokalen Apotheken, nicht aber von den ausländischen Versendern hergestellt werden. Warum also nicht die Honorare der Apotheken vor Ort anpassen? Leider sind individuelle Rezepturen für Patienten seit Jahren rückläufig und auch die ABDA warnt. Was passiert, wenn man mit Zubereitungen viel Geld verdienen kann, zeigt bereits das Aufblühen von Herstellerbetrieben im Zyto-Bereich.

Quote Apotheker & Kunde

Jede deutsche Apotheke versorgt ca. 4000 Einwohner. Ausländische Versandhändler wie DocMorris kommen da schnell auf tausende oder gar Millionen von Kunden. Gäbe es eine feste Quote, wie viele Apotheker und PTA`s auf einen deutschen Bürger kommen müssen, würde dies den ausländischen Versandapotheken das Leben sehr schwer machen. Unter dem Aspekt der Arzneimittelsicherheit wäre das sicherlich ein durchsetzbarer Plan, allerdings dürfte der Nachweis im Einzelfall nicht so einfach zu erbringen sein. Zudem könnte dieses Modell auch juristisch als nicht angemessen eingestuft werden.

Beratungspflicht

(ApBetrO) Durch die Apothekenvertriebsordnung müssen Apotheker ihre Kunden explizit beraten. Würde dies auch auf ausländische Versandapotheken ausgeweitet, würde das den dortigen Ablauf extrem verzögern. In dieser Sache hatte das Bundesgesundheitsministerium DocMorris & Co. allerdings bereits 2013 Zugeständnisse gemacht: Der Kunde fällt die freie Entscheidung, ob er die Beratung der Versandapotheke beansprucht oder nicht. Damit entfällt grundsätzlich die Beratungspflicht für ausländische Versandapotheken.

Werbeverbot

Schränkt man die Werbung für Apotheken aus Gründen der Arzneimittelsicherheit ein, würde das für Versender aus dem Internet ein Problem darstellen. Allerdings könnte man nur ein generelles Werbeverbot aussprechen, welches auch die lokalen Apotheken beträfe und somit keinen großen Erfolg hätte.

Versandverbot für bestimmte Arzneimittel-Kategorien

Die Pille danach oder auch Betäubungsmittel dürfen nicht verschickt werden. Diesen Kategorien könnte man noch weitere hinzufügen, die dann vom Versandhandel ausgenommen wären. Dazu müsste jedoch im Vorfeld nachgewiesen werden, dass für die ausgewählten Kategorien ein Sicherheitsrisiko besteht.

Temperaturkontrolle

Laut GDP-Vorgaben müssen Arzneimittel-Großhändler beim Versand sicherstellen, dass die vorgegebenen Temperaturkorridore eingehalten werden. Würde man das auf die ausländischen Versandapotheken ausweiten, würde der Versand sicherlich teurer und weniger attraktiv werden. Allerdings hat das BMG auch hier bereits erklärt, dass es die Vorgaben nicht auf DocMorris und Co. anwenden werde.

Rx-Boni

Heiß diskutiert wird auch der Vorschlag, die von den ausländischen Versandhändlern gewährten Rabatte durch die Kassen von den Versicherten wieder einzutreiben. Denn laut den deutschen Krankenkassen stehen die Boni der Solidargemeinschaft und nicht dem Einzelnen zu. Die Vergangenheit hat jedoch bereits gezeigt, dass die Kassen bereit sind, ihre Versicherten für Einsparungen umzuleiten – auch über die ausländischen Versandhändler.

Deckelung der Einkaufspreise

Eine weitere Idee, die nach dem EuGH-Urteil auf den Tisch kam, ist die Forderung nach einer Reglementierung der Einkaufspreise. Doch wenn sich die ausländischen Versandhändler schon nicht an die Verkaufpreise halten müssen, warum sollte das beim Einkauf dann der Fall sein?

Export- & Importverbot

Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) führt dagegen einen ganz pragmatischen Vorschlag ins Feld: Der BVKA schlägt vor, den Ex- und Import von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, wenn diese nur dem Zweck dienen, die in Deutschland geltende Preisbindung zu unterlaufen. Laut einer Stellungnahme des Verbands soll das Arzneimittelgesetz um folgenden Zusatz ergänzt werden: Werden Rx-Medikamente grenzüberschreitend innerhalb der EU verkauft und versendet, sollen die Vorschriften über den einheitlichen Abgabepreis auf Hersteller- und Apothekenstufe angewendet werden, „wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die betreffenden Arzneimittel allein zum Zwecke ihrer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind, um damit diese Vorschriften zu umgehen“.

Alternative: Obergrenze für Rx-Boni

Einen vernünftigen und angemessenen Vorschlag, um die deutschen Apotheken zu stärken, bringt der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD) ins Spiel. Statt auf das EuGH-Urteil zu den Rx-Boni mit unüberlegten und praktisch kaum durchführbaren Verboten zu reagieren, könnte man ganz einfach eine Obergrenze – beispielsweise fünf Euro – für die Rabatte ins Sozialgesetzbuch aufnehmen. Nach Ansicht von Franke wäre dieser Plan kurzfristig umsetzbar und auch juristisch gesehen eine Lösung, die Aussicht auf Erfolg hat. Er will eine Klarstellung im fünften Sozialgesetzbuch verankern, welcher den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung regelt. Da auch die ausländischen Versandhändler diesem Vertrag beigetreten sind, ist klar, dass die Obergrenze für sie gilt. Laut Franke wäre das ein Kompromiss, mit dem alle leben können.

Hier finden Sie einen weiteren Beitrag zum Thema Rx-Boni und Versandhandelsverbot.

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